Seit 01.04.2021 kannst du deine Prüfung der Klasse B oder bF17 auch auf einem Automatikfahrzeug absolvieren, ohne dass du später eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge hast. Du darfst danach auch Schaltfahrzeuge fahren. Dafür ist folgendes zu beachten.
Bei der Antragstellung gibst du an, dass du eine Automatikprüfung haben möchtest. Das geht mit dem Antrag der Klasse B und der Schlüsselzahl 197. In der Fahrschule musst du dann mind. 10 Fahrstunden und eine 15 minütige Testfahrt mit einem unserer Fahrlehrer machen. Das ganze kann in die normale Ausbildung integriert sein. Danach erhältst du eine Bescheinigung über die Stunden, die du auf der Führerscheinstelle abgibst. Danach darfst du dann auch Automatikfahrzeuge fahren.
Achtung!!!
Automatik-Fahrer, die vor dem 1. April 2021 ihren Führerschein erworben haben, können mit diesen wenigen Fahrstunden und einer Testfahrt ganz einfach nachschulen, um auch die Pkw’s mit Schaltgetriebe zu fahren.
(Ausnahme bei medizinischer Notwendigkeit)
Bei uns erhältst Du Deinen persönlichen Führerscheinantrag. Du benötigst außerdem:
Die Ausbildung und Prüfung der Klasse B197 beinhaltet:
Was darfst du dann fahren?
Einschluss der Klassen?